Bitte Vorschläge einreichen:
Colloque du GES à Paris 22 & 23 juin 2018

Die französische Sartre-Gesellschaft Groupe d’études sartriennes” GES bittet um die Einsendung von Vorschlägen für das Kolloquium am 22. und 23. Juni 2018 in der Sorbonne.

Appel à Communications Colloque GES 2018

“Le GES propose aux enseignants et chercheurs débutants ou confirmés de soumettre une proposition de communication scientifique originale portant sur la pensée et les écrits de Sartre (littérature, philosophie, textes politiques), ou dont l’objet (auteur, question) est en relation directe avec ceux-ci.
Hors de ces contraintes, le GES ne prédéfinit aucune thématique particulière, laissant ainsi toute latitude aux proposants. L’objectif du GES, qui réunit chaque année une soixantaine de spécialistes de Sartre (universitaires ou non) est de soutenir le développement des perspectives nouvelles sur cette œuvre majeure, de permettre aux enseignants et aux chercheurs de présenter leurs travaux en cours et de promouvoir les études sartriennes à un niveau national et international.”

Les propositions de communication sont à faire parvenir à l’un des secrétaires du GES pour le 31 janvier 2018.

Prière d’utiliser l’adresse électronique personnelle des secrétaires:

Alexis Chabot > alexis.chabo at orange.fr
Florence Caeymaex > F.Caeymaex at uliege.be

Prière d’indiquer clairement dans l’Objet du message : “Proposition de communication/colloque GES 2018”.

Rezension: Henrik Uterwedde. Frankreich – eine Länderkunde

Henrik Uterwedde, der frühere stellvertretende Direktor des > Deutsch-französischen Instituts DFI in Ludwigsburg hat eine Frankreich-eine Länderkunde (Opladen, Berlin, Tronto: > Budrich 2017) vorgelegt. Mit 180 Seiten können sich interessierte Leser auf den neuesten Stand in politischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Hinsicht bringen, um mitreden zu können, wenn es um unser Nachbarland Frankreich geht.

Es geht los mit der Wahl Emmanuel Macrons am 7. Mai 2017 zum Staatspräsidenten. Eine gute Gelegenheit, auch gleich eine neue Landeskunde zu verfassen, will doch Macron so viel in Frankreich umkrempeln, so dass noch schnell eine Bestandsaufnahme dringend angesagt ist, um die Tragweite der anstehenden und versprochenen Reformen ermessen zu wollen.

Die Historischen Grundlagen werden durch eine Tabelle der aufeinanderfolgenden Regime (S. 23) ergänzt; wer sie im Kopf hat, hat auch ein Gerüst für die französische Geschichte seit 1789. Ein Kunststück, auf knapp 10 Seiten die Geschichte seit 1789 darzustellen. Man merkt der Darstellung die Souveränität an, mit der Uterwedde über sein Wissen verfügt. Wie schon in diesem Kapitel ist die weiterführende Literatur am Ende eines jeden Kapitels mit großer Sorgfalt ausgewählt.

Das politische System ist im wesentlichen eine Darstellung der Geschichte und der verfassungsrechtlichen Grundlagen der V. Republik. Der Text ist auf dem neuesten Stand und somit eine gute Grundlage um die neue Ära Macron gut verstehen zu können.

Parteien und Wahlen bestimmen das politische Leben. Hier werden die aktuellen Erschütterungen des Parteienlandschaft in einen Zusammenhang mit der Geschichte der Parteien gestellt. Unter Macron hat die Links-Rechts-Polarisierung eine Verschnaufpause. Wie lange, wird der neue Präsident, die Regierung der Mitte stärken können? In diesem Kapitel gibt es viel Stoff zum Verständnis der komplizierten Geschichte der Partien, die ihre Namen immer wieder ändern, um ihre eigene Dynamik zu erneuern.

Im Kapitel “Die Rolle des Staates” wird u. a. die territoriale Ordnung Frankreichs in den Blick genommen, sowie die Rolle Staates im Wirtschaftsleben. Aber das Rollenverständnis in Staat und Gesellschaft ist in Bewegung geraten. Dieses Kapitel vermittelt die notwendigen Eckdaten, um das Gewicht der anstehenden Reformen gut einschätzen zu können. Dezentralisierung und Stärkung der Zwischengewalten gehören zu den wichtigen Stichwörtern.

Digitalisierung, Strukturwandel, Internet, Konzentration, neuen Nutzungsgewohnheiten bringen von den Medien in Zugzwang. Ein Erneuerungsprozess, der vom Autor verlangt, auch hier die Grundbedingungen darzustellen, nach deren Lektüre Entwicklungstendenzen in der französischen Medienlandschaft erkannt und eingeordnet werden können. Diese Aufgabe ist gut gelöst und diese Beobachtung gilt auch für die folgenden Kapitel Wirtschaft und Gesellschaft, deren Präzision dem beeindruckenden Fachwissen und der Erfahrung des Autors geschuldet ist.

“Der gesellschaftliche Zusammenhalt”: S. 141-161. Das ist warum es jetzt in Frankreich geht. Wird der neue Staatspräsident in der Lage sein, die mit seiner Wahl angekündigte Neuordnung der politischen Landschaft zu bewältigen? Es sieht so aus, als wollte er die Eckwerte der gesellschaftlichen Entwicklung jetzt in den Blick nehmen, um die Wirtschaft grundlegend zu reformieren, damit die Zahl der Arbeitslosen signifikant gesenkt werden kann. Diese Umbrüche werden auch die Gesellschaft betreffen. Wie groß wird ihr Beharrungsvermögen sein?

Das Bildungssystem ist das vorletzte Kapitel, es hätte aber viel weiter vorne stehen müssen, da hier die Achillesverse der künftigen gesellschaftlichen Entwicklungen beschrieben wird. “In kaum einem vergleichbaren Land wird so intensiv über die eigene Rolle in der Welt nachgedacht wie in Frankreich,” S. 175, viele pertinente Beobachtungen wie diese fallen dem Autor, der ein vorzüglicher Kenner der deutsch-französischen Beziehungen ist, leicht.

Studenten, auch Schüler, finden hier ein sorgfältig aufbereitetes und klug vorgetragenes Orientierungswissen.

Der Bundestag billigt die Novelle des UrhWissG

Am 30. Juni 2017 hat der Bundestag die Novelle des UrhWissG passieren lassen. Jetzt darf man sich in der Uni an meinen Urheberrechten kostenlos bedienen. Und die Anpassung an die digitale Welt ist eine der wenig überzeugenden Gründe für die Gesetzesnovelle.

Waren unsere Argumente umsonst?

> Das Kabinett hat die Urheberrechtsnovelle UrhWissG verabschiedet …

Erinnern wir daran, wie Gesetzesvorlagen aufgrund von wenig überzeugenden Gutachten zustandekommen. Hier geht es um das Gutachten von Professor Haucap, mit dem Bundesministerin Wanka ihn beauftragt hatte:

Wir schrieben kurz nach der Veröffentlichung dieser Studie:

“Als grotesk bezeichnet Lobe es wiederum zu Recht, wenn Haucap in seiner Studie auf S. 118 unter Berufung auf einem Untersuchung von Schmidt, > Urheberrechtsverletzungen in der Digitalen Netzoekonomie, ( = Inauguraldissertation zur Erlangung des Doktorgrades der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln 2012), S. 122 feststellt: „Urheberrechtsverletzungen können auch eine rationale Entscheidung sein, die auf dem besseren Kosten-Nutzen-Verhältnis von illegalem Medienkonsum basiert.“ Andreas J. Schmidt schreibt: „Einen zweiten Ansatz liefert die ökonomische Theorie der Kriminalität, nach der die Urheberrechtsverletzungen eine rationale Entscheidung aufgrund des besseren Kosten-Nutzen-Verhältnisses von illegalem Medienkonsum anstatt legalem ist.“ ib. S. 122. So sind die Dinge wieder ins rechte Licht gerückt.”
> Muss man das Urheberrecht beschränken?

Irgendwie passt so etwas zur digitalen Welt, es wird nach Textstellen gesucht (Data Mining wird auch von der Gesetzesnovelle gefördert – so wie Google verbotenerweise alles einscannt, und die Inhalte zum Aufhübschen seiner Suchergebnisse nutzt) und dann wird das Schönste in wissenschaftliche Texte übernommen.

Ein Trost? Der Gesetzgeber hat offensichtlich ein schlechtes Gewissen und klebt auf die Gesetzesnovelle wie auf eine Nudelpackung ein Verfallsdatum. Fünf Jahre, dann will man nochmal hingucken.

Das Kabinett hat die Urheberrechtsnovelle UrhWissG verabschiedet …

Noch eine Ergänzung:

> Zeitungsdämmerung? – Der Kompromiss zum UrhWissG auf dem Blog Kapselschriften von Erich W. Steinheuer:
“Nach langer und zäher Diskussion haben sich die Regierungsfraktionen auf Änderungen beim UrhWissG geeignigt (vgl. Ausschussdrucksache 18 [6] 376), die am Freitag im Bundestag verabschiedet werden sollen. Morgen werden die Ausschussberatungen sein.”

Ergänzungen:

Presse-Information – 28.06.2017:
> Börsenverein zur Entscheidung beim Urheberrechtsgesetz: „Schwerer Rückschlag für Bildung und Wissenschaft in Deutschland“

Börsenverein – 27.6.2017
> „Bundeskanzlerin Merkel, Vizekanzler Gabriel: Stoppen Sie das verfassungswidrige Urheberrechtsgesetz!“

> Montag, 29. Mai 2017, 13.00 Uhr – Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz – UrhWissG

UrhWissG > Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/12329)

> Experten diskutieren Wissenschafts­schranke kontrovers: Hier steht: “Der Gesetzgeber soll zum einen festlegen, inwieweit urheberrechtlich geschützter Werke im Unterricht und in der Forschung frei genutzt werden dürfen und insoweit die Urheberrechte außer Kraft sind – die sogenannte Bildungs- und Wissenschaftsschranke.”

Wir meinen, es gibt keinen erkennbaren Grund für eine Aufweichung des Urheberrechts zugunsten der kostenlosen Verteilung von Inhalten, die urheberrechtlich geschützt sind.

Auf der hier zitierten Seite > Experten diskutieren Wissenschafts­schranke kontrovers: steht auch: “Zum anderen soll sichergestellt werden, dass die Rechteinhaber eine angemessene Vergütung für die Nutzung ihrer Werke erhalten. So ist in dem Gesetzentwurf vorgesehen, dass an Bildungseinrichtungen „bis zu 15 Prozent eines veröffentlichten Werkes vervielfältigt, verbreitet, öffentlich zugänglich gemacht und in sonstiger Weise öffentlich wiedergegeben werden“ dürfen. Abbildungen sowie einzelne Zeitungs- und Zeitschriftenartikel dürfen in vollem Umfang für Unterricht und Lehre vervielfältigt werden. Ähnliche Regelungen sind für die wissenschaftliche Forschung vorgesehen.” Es folgt eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Anhörung.

Die Begründung für die Novelle des UrhWissG > Montag, 29. Mai 2017, 13.00 Uhr – Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz – UrhWissG klingt seltsam: “Gesetzlich erlaubte Nutzungen sorgen insbesondere dafür, dort Zugang zu geschützten Inhalten zu schaffen, wo vertragliche System(S. 1) Soll das ausreichen, um für Teile geschützter Werke das Urheberrecht aufzuheben? Lesen wir auf der gleichen Seite weiter: “Unterricht und Wissenschaft nutzen seit jeher intensiv urheberrechtlich geschützte Werke und Leistungen: Die Lektüre der Fachliteratur, sei es im eigenen Bestand oder aus der Bibliothek, ist seit jeher wesentlicher Teil des Arbeitsprozesses, in dem vorhandenes Wissen weitergegeben und neues Wissen erzeugt wird. Dieser Prozess ist zugleich die Grundlage des Fortschritts, denn Neues entsteht selten aus dem Nichts, sondern in der Regel auf Grundlage dessen, was bereits von anderen erdacht worden ist.” Na ja, weitgehend richtig und einleuchtend. Der Absatz schließt mit dieser Feststellung: “Die Digitalisierung und die Vernetzung haben diese Abläufe teilweise grundlegend verändert, sowohl in Unterricht, Lehre und Wissenschaft als auch in der Arbeit von Institutionen wie Bibliotheken und Archiven.” Nein. Das stimmt einfach nicht: > Essai. Lernen und Studieren mit dem Internet 30. September 2016. Kein Student der Geisteswissenschaften kann heute nur mit Hilfe des Internets eine sinnvolle Hausarbeit anfertigen, wenn er nicht gerade ein Thema bearbeitet, dass möglicherweise nur Wikipedia-Artikel untersucht.

Auf S. des Gesetzesentwurfs, den die Binderegierung dem Bundestag zuzuleiten steht unter der Rubrik Begründungen:
“Zugleich haben Digitalisierung und Vernetzung die Möglichkeiten der Schaffung, Verbreitung und die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte verändert. Diesen Veränderungen werden die bestehenden Schrankenbestimmungen für Wissenschaft und Unterricht, die sich teilweise an „analogen“ Nutzungen orientieren, nicht mehr vollständig gerecht: Zeitgemäßer Gebrauch, der das Potenzial der modernen Wissensgesellschaft ausschöpfen würde, unterbleibt daher teilweise oder aber er geschieht rechtswidrig – zugleich zum Nachteil auch der Rechtsinhaber, die weder bei der unterbliebenen noch bei einer rechtswidrigen Nutzung eine Vergütung erhalten.” Wieder taucht der Begriff Schranke auf, und die Mär von der digitalen Nutzung, die ein teilweises kostenloses Verteilen der Inhalte erfordere…

Es wird Vergütungen geben, aber regelt im Endeffekt der Staat den verkauf der Inhalte?

S. 3. “C. Alternativen Keine.” Das stimmt einfach nicht.

S. 4. “F. Weitere Kosten
Der Kreativwirtschaft könnten weitere Kosten durch entgangene Lizenzeinnahmen entstehen; gleichzeitig könnte sie Mehreinnahmen durch gesetzliche Vergütungen erlaubter Nutzungen erzielen. Die genaue Höhe kann nicht beziffert werden. Auswirkungen auf Einzelpreise für Erwerb und Lizenzierung geschützter Inhalte sind nicht auszuschließen. Relevante Auswirkungen auf das allgemeine Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.” Übernimmt der Staat die Kalkulation der Verlage?

S. 12:
Ҥ 60a
Unterricht und Lehre
(1) Zur Veranschaulichung des Unterrichts und der Lehre an Bildungseinrichtungen dürfen zu nicht kommerziellen Zwecken bis zu 15 Prozent eines veröffentlichten Werkes vervielfältigt, verbreitet, öffentlich zugänglich gemacht und in sonstiger Weise öffentlich wiedergegeben werden.”

Also 15 % jedes meiner Bücher darf kopiert und “öffentlich zugänglich gemacht … werden”, der Grund für diese Gesetzesbestimmung erschließt sich mir nicht.
S. 13 : ” §60c Wissenschaftliche Forschung
(2) Für die eigene wissenschaftliche Forschung dürfen bis zu 75 Prozent eines Werkes vervielfältigt
werden… ” Danach ist Schluss und wer kontrolliert das?


… und damit das Gesetzgebungsverfahren in Gang gesetzt:

> Gesetzgebungsverfahren Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (UrhWissG).

Und darum geht es:
> Entwurf eines Gesetzes zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz – UrhWissG)

Zu diesem Gesetzentwurf haben Roland Reuß und Volker Rieble am 29. April 2017 in der FAZ unter diesem Titel : > Die Digitalisierung frisst unsere Rechte prägnant, zu Recht kritisch und präzise Stellung genommen. Der Autor dieses Blogs kommentiert hier nicht nur, er ist mit seinen > Veröffentlichungen selber Betroffener und teilt die Bedenken der beiden Autoren umfassend. Die feinen Möglichkeiten der Digitalen Welt, schnell zu kopieren, rasant zu verschicken und alles mit allen zu teilen, die kollektive Intelligenz zu befeuern sind letztendlich hinsichtlich des wissenschaftlichen Ergebnisses dann doch nicht so prickelnd. Keine meiner Arbeiten konnte nur mit Hilfe des Internets entstehen. Und es bleibt die ungeklärte Frage, ob das Internet wirklich der Verbreitung wissenschaftlicher Bücher in entscheidendem Maße auf die Sprünge hilft? Erfordern die digitalen Chancen die

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Neuerscheinung: Heidi Beutin u.a. (Hg.), Werft Eure Hoffnung über neue Grenzen. Flucht, Exil, Migration nach 1945 bis heute

Heidi Beutin, Wolfgang Beutin, Heinrich Bleicher-Nagelsmann, Herbert Schmidt, Claudia Wörmann-Adam (Hg.) Werft Eure Hoffnung über neue Grenzen. Flucht, Exil, Migration nach 1945 bis heute, sammlung kritisches wissen hrsg. v. W. Schröter, I. Scherer, Mössingen-Talheim: Talheimer Verlag 2017.
ISBN 978-89376-171-5

Klappentext: „Werft eure Hoffnung über neue Grenzen” — dieser Appell aus dem Emigrantenchoral von Walter Mehring bildet das Leitmotiv der Autorinnen und Autoren, die sich in diesem Band mit Emigration und Migration auseinandersetzen. Sie greifen die Themen Flucht und Exil in Polen, Frankreich, Lateinamerika und Europa auf und berichten von „Grenzgängern zwischen den Welten” von 1945 bis heute. Die Texte befassen sich mit Leben und Werken der Schriftsteller/innen Gabriel Garcia Márquez, Mohamed Razane, Peter Weiss, Juan Gelmán, Antonio Skármeta, Azouz Begag, Fatou Diome, Arturo Alape, Joachim Seyppel, Bertolt Brecht … Die literarischen und politischen Annäherungen wenden sich nicht nur historischen Ereignissen zu, sondern lassen insbesondere aktuelle gegenwärtige Exilerfahrungen zu Wort kommen: „Wir wollen die nach dem Ende der Nazidiktatur zurückkehrenden Emigranten ebenso betrachten wie Flucht und Exil, Re-Migration und Migration mit den Wirkungen auf den Einzelnen wie die Gesellschaft in heutigen Zeiten der Globalisierung.”

Mit Beiträgen von Frank Bsirske, Ast Hermand, Wolfgang Uellenberg-van Dawen, Heidi Beutin, Heinrich Bleicher-Nagelsmann, Artur Becker, Heiner Wittmann, Grayna Barbara Szewczyk, Erik Arellana Bautista, Claudia Wörmann-Adam, Wolfgang Beutin, Margarete Jäger, Regina Wamper und Klaus Busch.

Heiner Wittmann, Immigration und Literatur. Ein Beitrag zur Integrationsforschung in Frankreich, S. 113-138.

Für diesen Vortrag und für www.france-blog.info wurden zahlreiche Video-Interviews aufgezeichnet:

> La littérature de l’immigration en France. Bibliographie et sitographie.

Auf dem Frankeich-Blog www.france-blog.info:

> Nachgefragt: Alain Mabanckou, Une littérature-monde ?  23. Januar 2017

> Un entretien avec Wilfried N’Sondé : Intégration ou assimilation ? – 9. Mai 2016

> Nachgefragt: Jacques Toubon, Défenseur des droits, parle des migrants et des réfugiés 27. Juni 2016

> Nachgefragt. CNCDH: Le rapport sur la lutte contre le racisme, l’antisémitisme et la xénophobie –  6. Mai 2016

> Nachgefragt. Azouz Begag: Wie steht es um die Immigration in Frankreich? – 26. Okober 2016

> Museumsbesuch (I) Das Musée de l’Histoire de l’immigration à Paris – 13. Mai 2016

> Das aktuelle Thema für den Französischunterricht: Immigration – intégration, 4. September 2015

> François Hollande: „L’histoire de l’immigration en France est notre histoire à tous“ – 17. Dezember 2014

Houellebecq, M., Soumission, Paris : Flammarion 2015.
Rezension: H. Wittmann, Michel Houellebecq, Soumission in: www.france-blog.info/michel-houellebecq-soumission, 29.1.2015

Laferrière, Dany, C’est la question qui importe, in, Le Monde, 25.03.2010
http://lemonde.fr/livres/article/2010/03/25/c-est-la-question-qui-importe-par-dany-laferriere_1324224_3260.html?xtmc=litterature_d_immigra
tion&xtcr=108

—, Je suis un écrivain japonais, Paris : Grasset 2008.
—, Nachgefragt: Dany Laferrière „Tagebuch eines Schriftstellers im Pyjama“ www.france-blog.info , 28 April 2016 – aufgerufen am 8.5.2016.

www.romanistik.info im neuen Gewand

Mehr als 12 Jahre für eine Website sind genug. Aber das einst gewählte Motto gilt immer noch für diese Website. In diesem Monat hat www.romanistik.info ein neues Gewand bekommen: als Website und Blog. Die alten Inhalte haben wir übernommen, auch wenn hier und da mal einige Links in dieser schnelllebigen Internet-Zeit veraltet sein sollten. Die Schwerpunkte von www.romanistik.info liegen auf der Literaturwissenschaft, den Neuen Medien, Web 2.0 in der Hochschule, den Rezensionen und unseren Veröffentlichungen. Jetzt gibt es auch eine Suchfunktion zu allen Inhalten auf dieser Website.

Albert Camus. Kunst und Moral Sartre und die Kunst L'esthétique de Sartre Neu erschienen

N.B. Noch stimmen nicht alle Links auf dieser neuen Website.

> Wir Copyright-Zombies helfen den Autoren und den Lesern – 13. April 2016
> Digital Humanities / eHumanities – 5. Februar 2016
> Der Erkenntniswert der digitalen Literatur – 12. Dezember 2014
> Romanistik 2.0. – Das Mitmach-Internet und die Wissenschaft – 6. Oktober 2014
> Literatur und Internet oder la littérature numérique. Bibliographie et sitographie – 5.3.2014
> Web 2.0 im Fremdsprachenunterricht 5.10.2012
> Die digitale Welt – Gibt es bald keine Bücher mehr? – 4. September 2012
> Der Einfluss der digitalen Welt auf unsere Gesellschaften – 12. September 2012
> Bibliotheken und Datenbanken im Internet – 12. August 2012
> Web 2.0 in der Hochschule: Geschäftsmodelle konzipieren – 6. Oktober 2009

Grundsätzliches zur Gastronomie-Kultur

Serviert von Vincent Klink 
Grundzüge des gastronomischen Anstands von Grimod de la Reynière
Hamburg: Rowohlt 2016.

Wir haben uns schon oft gefragt, wo der Koch Vincent Klink, den Ursprung seiner Passion für die Koch- und Bewirtungskunst gefunden hat, die er in so perfekter Weise in seinem Restaurant Wielandshöhe in Stuttgart zu zelebrieren versteht.

Vincent Klink spricht über Grimod de la Reynière
5. Dezember 2016 von H. Wittmann

Es ist Balthazar Grimod de la Reynière (1758–1837) der in seinen Werken die hohe Kunst der Gastronomiekritik entwickelt hat. Er wurde in eine sehr wohlhabende Pariser Familie hineingeboren. Das war am 20. November 1758. Ein Krüppel kam zur Welt mit verstümmelten Armen ohne Hände. Das hinderte ihn nicht daran, schon als Kind und Heranwachsender die Sinnes- und Gaumenfreuden im elterlichen Haus zu verfolgen und zu verinnerlichen. Ob ihn der Tod des Großvaters, der an einer Gänseleber erstickte, beeindruckt hatte? Klink nennt seine Einleitung zur Werkauswahl von Grimod de la Reynière: “Der große Vordenker der wohlüberlegten Nahrungsaufnahme: Alexandre Balthazar Laurent Grimod de la Reynière (1758-1837)” und berichtet vom kulinarischen und gatronomischen Salon, den der Vater dem Sohne finanzierte.

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Anfragen für Vorträge, Workshops, Fortbildungen und Rezensionen

Bitte richten Sie Ihre Anfragen für Vorträge, Workshops, Fortbildungen und Rezensionen an heiner.wittmann@romanistik.info.

Umständebedingt bieten wir z. Zt. Veranstaltungen auch per Video-Übertragung an.

Zu unserem Angebot gehören die Inhalte des Frankreich-Blogs > www.france-blog.info, der vollständig von unserer Redaktion hergestellt wird.

> Der Autor

> Veröffentlichungen

> Vorträge

> Rezensionen

> Unser Videokanal tvgucken

> Die Veröffentlichungen unserer Redaktion auf einen Blick

La défense des droits de l’homme en France

Les grands avis de la Commission nationale consultative des droits de l’homme, éd. par Christine Lazerges
Dalloz  Grands Arrêts
Paris 2016.
500 pages, ISBN 978-2-247-15894-2

Sur le blog > www.france-blog.info vous trouvez une interview de Christine Lazerges, Présidente de la CNCDH répond à nos questions : Les droits de l’homme en France.

La Commission nationale consultative des droits de l’homme est l’Institution nationale des droits de l’homme française créée en 1947. Ce recueil qui vient de paraître propose 34 commentaires des grands avis rendus par la Commission nationale consultative des droits de l’homme CNCDH depuis novembre 1998 jusqu’au mois d’avril 2015 en ordre chronologique ; sauf le premier avis portant sur la terminologie, plus exactement sur la dénomination “Droits de l’homme”. (19 nov. 1998) Le texte de cet avis suivi par le commentaire de la plume de Danièle Lochak, Professeure éméritée de droit public de l’Université de Paris Ouest Nanterre La Défense (CREDOF) possède toutes les raisons de figurer en tête de la présente publication.

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