Muss man das Urheberrecht beschränken?

“Wir werden den wichtigen Belangen von Wissenschaft, Forschung und Bildung stärker Rechnung tragen und eine Bildungs- und Wissenschaftsschranke einführen. Wir werden prüfen, ob den öffentlichen Bibliotheken gesetzlich das Recht eingeräumt werden sollte, elektronische Bücher zu lizensieren.” > Deutschlands Zukunft gestalten. Koalitionsvertrag wischen CDU, CSU und SPD, S. 93

Ergänzung:

> Appell der Hochschullehrer und Verlage: „Bildung und Wissenschaft durch ein funktionierendes Urheberrecht stärken“
Montag, 7. November 2016

Gemeinsame Erklärung des Deutschen Hochschulverbands, der Arbeitsgemeinschaft wissenschaftlicher Verleger, des Verband Bildungsmedien und des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels zu geplanten Urheberrechtsreformen im Bildungs- und Wissenschaftsbereich.

Vor einigen Jahren saß ich auf der Rückfahrt von einer Tagung in einem ICE. Bei einem Halt kamen zwei neue Fahrgäste in das Abteil. Sie kramte in ihrer Tasche und hielt ihrem Freund einen USB-Stick hin: “Hier sind alle Bücher für das Semester drauf”, und drückte den Stick ihrem Freund in die Hand. Irgendwie kamen wir ins Gespräch, und das Wort Urheberrecht fiel, und mein Blick galt dem Stick. Sie bemerkte meinen Blick, schien aber keinerlei Verbindung zwischen Urheberrecht und Stick herstellen zu wollen oder zu können.

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